Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst. Foto: Maslaton

Wärme­pläne sind Empfehlungen”

von | 12. Februar 2025

Die kommunale Wärm­planung stellt viele Kommunen vor große Heraus­for­de­rungen. Dabei gilt es auch einige recht­liche Beson­der­heiten zu beachten. Wie das gelingen kann, erklärt der Leipziger Rechts­anwalt Prof. Dr. Martin Maslaton im Interview.

Fuels Lubes Energy: Gibt es Unter­schiede zwischen städ­ti­schen und länd­lichen Regionen in der Umsetzungsverpflichtung?

Martin­Mas­laton: Grund­sätzlich kann man sagen, dass in größeren Städten und Ballungs­räumen die kommunale Wärme­planung viel strenger ist. Das liegt daran, dass die Wärme­be­darfe dort höher sind und es oft schon Fern­wär­me­netze gibt. In Städten sind wir bei der Planung also weiter vorne. Auf dem Land hingegen gibt es Locke­rungen und längere Fristen, da die Infra­struktur und die Bedin­gungen dort ganz anders sind. Ländliche Gemeinden nutzen oft eine Vielzahl von Wärme­er­zeu­gungs­me­thoden wie Holz, Pellets oder Wärme­pumpen, während Biomasse in städ­ti­schen Gebieten eher schwie­riger umzu­setzen ist. Die Unter­schiede zwischen Stadt und Land sind auch bei den Förder­pro­grammen spürbar – in Städten sind die tech­ni­schen Voraus­set­zungen einfach oft besser.

Wie sieht es auch mit den Fristen für die Erstellung, Über­prüfung und Aktua­li­sierung der Pläne?

Das ist kompli­zierter als es klingt. Die Erstellung, Über­prüfung und Aktua­li­sierung der kommu­nalen Wärme­planung variiert von Bundesland zu Bundesland, weil diese derzeit von den Ländern geregelt wird. Auf Bundes­ebene gibt es noch keine einheit­liche Regelung, aber das soll sich ändern. Baden-​Württemberg ist hier Vorreiter: Große Kreis­städte und Stadt­kreise waren bereits verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 Wärme­pläne zu erstellen. Für kleinere Gemeinden gibt es keine festen Fristen, sie können frei­willig Pläne erarbeiten. …


Gekürzt. Geschrieben für Fuels Lubes Energie (ehem. Brenn­stoff­spiegel). Der voll­ständige Beitrag ist nur in der Ausgabe 1–2/​2025 zu lesen. Zum kosten­freien Probeabo geht es hier.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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