Die Energiewirtschaft hat bei den PV-Ausschreibungen die Nase vorn. Foto: EnBW / Uli Deck

5. PV-​Ausschreibung: Wieder nix für Energie-Genossen

von | 10. August 2016

Auch bei der 5. Ausschrei­bungs­runde für PV-​Anlagen kam keine Genos­sen­schaft oder ein anderer Akteur der Ener­gie­wende in Bürgerhand zum Zuge. Zwar war unter den 62 Bietern auch eine juris­tische Person dabei , die diesem Spektrum zuzu­rechnen ist. Einen Zuschlag bekam sie nicht. 

Die Zuschläge gingen ausschließlich an GmbHs und AGs bzw. deren EU-​Pendant SE. Damit verfestigt sich der Trend, dass das Ausschrei­bungs­modell für die bürger­nahen Akteure nicht funk­tio­niert. Zu groß die Risiken, zu immens die Vorleis­tungen und der büro­kra­tische Aufwand, auch wenn dies im neuen EEG-​Entwurf, der ab kommenden Jahr gilt, angeblich abge­mildert werden soll.

Zu den Ergeb­nissen (hier bei der BNetzA en detail nach­zu­lesen):

Quelle: BNetzA Gebote 5- PV Ausschreibung

Quelle: BNetzA

Insgesamt wurden 125 MW ausge­schrieben. Dafür wurden 62 Gebote mit einem Volumen von 311 MW abgegeben. Von den einge­reichten Geboten mussten 9 Gebote mit einem Volumen von 46 MW ausge­schlossen werden. Die Gebots­werte reichten von 6,8 ct/​kWh bis 10,98 ct/​kWh. Der mengen­ge­wichtete durch­schnitt­liche Gebotswert über alle Gebote der fünften Ausschrei­bungs­runde beträgt 7,84 ct/​kWh. Das kleinste Gebot hatte einen Gebots­umfang von 250 kW, während die größten Gebote das maximal zulässige Gebots­vo­lumen von 10 MW voll ausschöpften.

Förderung von 7,23 Cent je kWh

Quelle: BNetzA Zuschläge 5- PV Ausschreibung

Quelle: BNetzA

Es wurden 25 Gebote mit einem Volumen von 130,285 MW bezu­schlagt. Eine Übersicht aller Bieter findet sich hier. Die Förderhöhe liegt erneut deutlich unter dem zuläs­sigen Höchstwert der Ausschreibung, der in dieser Runde erneut 11,09 ct/​kWh betrug. Im mengen­ge­wich­teten Durch­schnitt beträgt der Zuschlagswert der Gebote 7,23 ct/​kWh. Er liegt leicht unterhalb des in der voran­ge­gan­genen Ausschrei­bungs­runde erzielten durch­schnitt­lichen Zuschlagswert von 7,41 ct/​kWh.

Der Großteil wurde Geboten erteilt, die auf Konver­si­ons­flächen errichtet werden sollen. Auf diese Flächen entfallen 15 von 25 Zuschlägen mit einem Gebots­vo­lumen von insgesamt 75 MW. Knapp 48 MW entfallen auf Seiten­rand­streifen entlang von Auto­bahnen und Schie­nen­wegen. In dieser Gebots­runde wurde erstmals ein Gebot bezu­schlagt, das sich auf eine Fläche bezieht, die im Eigentum des Bundes oder der Bundes­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­gaben (BImA) stehen oder standen.

Im Dezember geht’s weiter

Der nächste Gebots­termin ist der 1. Dezember 2016. Dann werden 150 MW ausge­schrieben. Zur Preis­bildung wird erneut das „Pay-as-bid“-Verfahren genutzt. Es werden erneut keine Gebote für Frei­flä­chen­an­lagen auf Ackerland in benach­tei­ligten Gebieten einge­reicht werden können, da bereits die für dieses Jahr maximal zu bezu­schla­genden zehn Gebote für diesen Flächen­typen ausge­schöpft sind.


Durch das neue EEG wird die Industrie weiter begünstigt und die Energie in Bürgerhand weiter behindert. Für letztere such Energieblogger-​Kollege Kilian Rüfer hier Koope­ra­ti­ons­partner.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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