Der Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffbedarf ist leicht rückläufig. Wie die Bundesregierung mitteilt, konnten 2015 5,2 Prozent des Kraftstoffbedarfs durch Biokraftstoffe abgedeckt werden. Ein Jahr zuvor hatte der Anteil bei 5,4 Prozent gelegen.
Absatz leicht gesunken
Abgesetzt wurden 2015:
- Biodiesel: 2 Millionen Tonnen Biodiesel (2014: 1,97 Millionen Tonnen)
- Bioethanol: 1,2 Millionen Tonnen (2014: 1,23 Millionen Tonnen)
- Hydriertes Pflanzenöl (HVO): 0,17 Millionen Tonnen (2014: 0,34 Millionen Tonnen)
Alle vorgenannten Biokraftstoffe konnten 2015 rund 5,2 (2014: 5,4) energetische Prozent des Kraftstoffbedarfs abdecken.
Biokraftstoffquote bei 6,25 %
Mit der Biokraftstoffquote wurde die Mineralölwirtschaft verpflichtet, einen Mindestanteil an Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen. Die Quote konnte dabei sowohl durch Beimischung von Biokraftstoff zu fossilem Kraftstoff als auch durch Bioreinkraftstoffe erfüllt werden. Zulässig war auch eine vertragliche Übertragung der Quotenpflicht auf Dritte (sog. Quotenhandel). Die Gesamtquote lag in den Jahren 2010 bis 2014 bei 6,25 energetischen Prozent.
Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 20. November 2014 wurde der Umstieg von der Biokraftstoff- auf die Treibhausgasquote angepasst und präzisiert. Zum 1. Januar 2015 wurde die Quote von der energetischen Bewertung auf die Netto-Treibhausgasminderung als Bezugsgröße umgestellt. Seit dem Jahr 2015 haben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Verpflichtete sicherzustellen, dass die Treibhausgasemissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten fossilen Otto- und Dieselkraftstoffe um 3,5 Prozent, ab 2017 um 4 Prozent und ab 2020 um 6 Prozent gegenüber einem Referenzwert gemindert werden. Eine steuerliche Begünstigung von biogenen Anteilen in Gemischen mit fossilen Kraftstoffen ist infolge der Umstellung des Förderrahmens bereits seit Anfang des Jahres 2007 grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Steuerbegünstigung für Bioreinkraftstoffe ist Ende des Jahres 2012 weitestgehend ausgelaufen.
Steuerentlastung für Substitute
Seit 2013 kann für reinen Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff sowie für andere reine Biokraftstoffe, die fossilen Dieselkraftstoff substituieren sollen, eine Steuerentlastung in Höhe von 2,14 Cent pro Liter beantragt werden. Damit besteht die theoretische Möglichkeit, dass über eine Steuerbegünstigung der niedrigere Energiegehalt dieser Bioreinkraftstoffe gegenüber fossilem Diesel ausgeglichen wurde.
Steuerliche Sonderregelungen existierten für als Kraftstoff eingesetztes Biomethan, BtL-Kraftstoffe und Zellulose-Ethanol. Diese Biokraftstoffe konnten bis Ende des Jahres 2015 sowohl als Bestandteil von Gemischen mit fossilen Kraftstoffen als auch in Reinform vollständig von der Steuer entlastet werden. Bei BtL-Kraftstoffen und Zellulose-Ethanol war sogar eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote neben der steuerlichen Entlastung möglich. Des Weiteren bestand eine Steuerentlastungsmöglichkeit für den Bioethanolanteil in Kraftstoffen mit einem Bioethanolanteil von mindestens 70 Volumenprozent (v. a. E85-Kraftstoff). Biokraftstoffe, die seit Beginn des Jahres 2011 in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht werden, konnten im Übrigen nur dann über die Biokraftstoffquote oder steuerlich gefördert werden, wenn diese die Anforderungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen.
Biokraftstoffe müssen Umwelt schützen
Die Bundesregierung geht in dem Bericht auch auf Umwelteffekte ein. Der Anbau von Biomasse dürfe keine besonders schützenswerten Flächen wie Regenwälder zerstören. Dafür gebe es weltweit geltende Vorschriften, die eine direkte Gefährdung ökologisch wertvoller Flächen verhindern sollten.
Inzwischen seien auch Regelungen zur Problematik der indirekten Landnutzung getroffen worden. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass Biomasse für energetische Zwecke auf Flächen produziert werde, die vorher für die Produktion von Lebens- und Futtermitteln genutzt worden seien. Deren Produktion werde dann zumindest teilweise in Gebiete mit hohem Kohlenstoffbestand (Wälder, Moore) oder mit hoher biologischer Vielfalt verdrängt.
Über den Strombedarf von Elektroautos, die auch ein Zukunftsmodell für die Mobilität sind, schreibt Energieblogger-Kollege Rüdiger Paschotta hier auf seinem Blog RP-Energie-Lexikon.
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