Die EU will, das 80 % der Endverbraucher europaweit mit intelligenten Strommessgeräten ausgestattet werden. Die Bundesregierung nun legte am 21. September 2015 einer Referentenentwurf zur Diskussion vor, um dieses Ziel anzugehen.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende soll ab 2017 in Kraft treten und nach und nach diese 80 % der Stromkunden einbeziehen. Dabei machen alle Verbraucher von über 10.000 kWh ab 2017 den Anfang. Ab 2020 sollen dann auch kleinere Abnehmer ab 6.000 kWh Jahresverbrauch folgen.
Etwas schleierhaft ist, wie man bei diesen hohen Grenzen auf die 80 Prozent deren Kunden kommen will. Zwar machen die privaten Haushalte in Deutschland nur etwas mehr als ein Viertels des hiesigen Stromverbrauchs aus. Doch sie stellen mit gut 40 Millionen Haushalten im Gegensatz zu etwa mehr als 3 Millionen Firmen und das Gros der Kunden.
Doch der größte Teil von ihnen kommt nie und nimmer auf die 6.000 kWh. Selbst der Strompreisspiegel geht nur bei einem 4‑Personen-Haushalt mit mittleren bis hohen Verbrauch davon aus, dass die 6.000-kWh-Grenze geknackt werden könnte. Doch die Realität in einem immer effizienter werdenden Deutschland sieht anders aus. Ein Beispiel: ein 4‑Personen-Haushalt in einem KfW-70-Haus benötigt kaum mehr als 2.500 bis 3.000 kWh im Jahr.
Dieser Einteilung ging eine Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums voraus. Dabei wurden folgende Einsparpotenziale ermittelt:
Verbrauch in kWh |
Einsparpotenzial in Euro |
bis 2000 |
3 |
bis 3000 |
10 |
bis 4000 |
20 |
bis 6000 |
40 |
über 6000 |
80 |
Daraus folgt, dass ein solcher „Rollout“ bei Geringverbrauchern mehr Kosten verursachen als Nutzen bringen könnte. Eine Ausnahme gibt es: Messstellenbetreiber können weitere Verbraucher unter Einhaltung äußerst strikter Preisobergrenzen einbeziehen, wenn sie dies für sinnvoll erachten. Doch dies scheint anfechtbar.
Bleibt die Einteilung so, würden voraussichtlich nur 13 % der Haushalte, also 5,2 Millionen Haushalte, die wohl mehr als 6.000 kWh verbrauchen. Im Trend verschärft sich das sogar. 2030 werden in Deutschland nur noch 9 % der Haushalte von vier und mehr Personen bewohnt. Hinzu kämen noch die genannten Firmen und öffentliche Einrichtungen, die in aller Regel deutlich mehr als 6.000 kWh verbrauchen.
Nach Angaben des BMWi würden aktuell und ab 2017 rund 2 Millionen Messstellen im Bereich ab 10.000 bis 100.000 kWh Jahresverbrauch und 300.000 Zählpunkte ab 100.000 kWh unter das neue Gesetz fallen.
Das postulierte 80-%-Ziel der Letztverbraucher wird so aber definitiv nicht zu erreichen sein und war vor allem wohl eines – eine rein politische Zahl, losgelöst von den Stromverbrauchs-Realitäten.
Vorschaubild: Urbansky
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