Das heftig umstrittene KWK-Gesetz soll mit Änderungen nun noch in dieser Woche verabschiedet werden und ab 1. Januar 2016 bis 2022 gelten. Nach einem Bericht des Handelsblattes beziehen sich die Neuerungen zu den bisherigen Entwürfen vor allem auf die Förderung von KWK-Anlagen in Chemieparks, aber eben auch in Wohngebäuden. Die wären nach den bisherigen Gesetzentwürfen benachteiligt worden.
Wohnungsbaugesellschaften, die selbst KWK-Anlage Strom produzieren und an die Mieter weiterleiten, sollen einen Ausgleich in Höhe der KWK-Förderung erhalten. Gleiches gilt für Chemieparks, in denen der Betreiber KWK betreibt und den Strom an Unternehmen weiterleitet. Bisher gab es dafür keine KWK-Förderung.
Ein weiterer Streitpunkt war die Forderung des Gabriel-Ministeriums, das KWK-Ziel von 25 % bis 2020 nicht mehr auf die gesamte Nettostromerzeugung, sondern nur an ihrem Anteil an der Regelenergie zu bemessen. Dieses Ziel wäre deutlich schneller und mit weniger Fördermitteln zu erreichen gewesen. Nun sollen 2020 110 TWh Strom aus KWK erreicht werden, 2025 dann 120 TWh. Derzeit liegen alle KWK-Anlagen bei 96 TWh.
Der Kostenrahmen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro pro Jahr soll trotz der Änderungen nicht überstiegen werden.
Vorschaubild: Kleine KWK-Lösungen, wie hier ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk im Wohnungsbereich, werden in Zukunft nun doch gefördert. Foto: Urbansky
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