Ausschreibungen für Erneuerbare Energien, bisher nur für Photovoltaik-Anlagen vorgesehen, sollen ab 2017auch für Windkraftanlagen an Land gelten. So will es das Bundeswirtschaftsministerium. Damit wollen die Beamten die Kostendynamik durchbrechen.
Doch für die einzelnen Energiearten wird es höchst unterschiedlich zugehen:
Windenergie an Land (Onshore)
- Ausschreibung für Projekte, die bereits über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verfügen („späte Ausschreibung”)
- Sicherheit in Höhe von 30 Euro pro Kilowatt installierter Leistung
- Errichtung innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung errichtet werden. Nach insgesamt 30 Monaten verfällt der Zuschlag.
Windenergie auf See (Offshore)
- Ausschreibung mit zentralem Modell erfolgen.
- Behörde entwickelt Fläche für zwei Windparks pro Jahr vorangeschritten.
- Bieter konkurrieren in Ausschreibung um dessen Errichtung.
- Beginn in der Nordsee ab 2024, in der Ostsee ab 2021.
- Für 2021 bis 2023 gilt Übergangslösung vorgesehen.
Photovoltaik
- Momentanes Ausschreibungsverfahren für Freiflächenanlagen wird evaluiert.
- Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen auf baulichen Anlagen wie Deponien und versiegelten Flächen und auf Gebäuden mit jeweils einer installierten Leistung von über 1 MW.
- Keine Ausschreibung für kleine und mittlere Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 1 MW.
Biomasse
- Zunächst keine Ausschreibung vorgeschlagen.
- BMWi prüft, wie eine Ausschreibung für Neuanlagen unter Einbeziehung von Bestandsanlagen sinnvoll sein kann.
Wasserkraft
- Ebenfalls keine Ausschreibung.
Geothermie
- Ebenfalls keine Ausschreibung.
Für die letzten drei wird also die Förderung nach dem EEG 2014 fortgeführt. Da Wind und Photovoltaik das Gros des hierzulande erneuerbaren Stroms erzeugen, betreffen die Ausschreibungen logischerweise auch die meisten Erzeuger-Anlagen.
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