Fracking zur Förderung von Erdgas ist nach der bestehenden Gesetzeslage aktuell in Deutschland grundsätzlich zulässig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Anfrage der Grünen hin. Die Regierung möchte dies jedoch mit einer neuen Gesetzgebung ändern.
Konventionelle Bohrungen auch betroffen
Das geplante Gesetzespaket, das noch im Sommer verabschiedet werden soll, beinhaltet nach Regierungsangaben gravierende Beschränkungen für das unkonventionelle Fracking in Schiefer‑, Mergel‑, Ton- und Kohleflözgestein, aber auch strenge Regulierungen für das konventionelle Fracking. Beim unkonventionellen Fracking sollen zunächst nur „Probebohrungen unter engen Voraussetzungen” möglich sein. Auf das Fracking-Gesetzespaket werde nicht verzichtet, so die Regierung.
Zudem sehen die Entwürfe umfassende Überwachungspflichten im Hinblick auf die Freisetzung von Stoffen beim Einsatz der Fracking-Technologie vor. Eventuelle Genehmigungen werden grundsätzlich bei den Bundesländern bleiben. Auch die Frage nach Schäden durch Bodenabsenkungen wurde von der Bundesregierung beantwortet – ihr sind keine derartigen Schäden bekannt.
Kein Moratorium
Die Bundesregierung verneint das Bestehen eines Moratoriums, das die Grünen für das Gesetz 2012, andere für das Jahr 2018 verorteten. Demnach soll das Gesetzpaket dann allgemeingültig und zeitlich unbeschränkt gelten. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit von Fracking in Deutschland angesichts sinkender Preise belässt die Regierung bei den Unternehmen. Mehr zu diesem Dilemma findet sich hier.
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