Die sechste und letzte PV-Ausschreibung für Freiflächen nach altem Recht war vollends desillusionierend für die Energiewende in Bürgerhand. Die Ergebnisse wurden im Dezember von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht.
Bezuschlagt wurden demnach insgesamt 27 Projekte mit 165 MW Gesamtumfang.
Der Zuschlag erfolgte dieses Mal ausschließlich an auf PV-Energie spezialisierte Projektentwickler und ‑betreiber, darunter illustre Namen wie DSW Solar, Enerparc oder IBC Solar. Juristische Einzelpersonen oder Genossenschaften kamen gar nicht zum Zuge. Die Akteursvielfalt, wie von vielen Kritikern des Auschreibungsmodells befürchtet, leidet also nicht nur, sie wird zugunsten einer einzigen Art von Projektentwicklern regelrecht eingeschränkt. Diese agieren übrigens fast ausschließlich als AG, GmbH oder GmbH & Co KG.
Kaum noch Ausschlüsse
Das zeigt sich auch indirekt an der Ausschlussquote von weniger als 10 %. Die wird von der BNetzA bejubelt, da sie in der Vergangenheit teils deutlich höher lag. Sie ist eher ein Indiz dafür, dass sich andere Akteure als die Projektentwickler schon gar nicht mehr die Mühe machen, sich an einerAusschreibung zu beteiligen, weil sie zuvor entweder ausgeschlossen wurden oder keinen Zuschlag erhielten.
Immerhin – der Zuschlagswert liegt bei 6,90 ct/kWh und ist damit zur Vorrunde (7,25 ct/kWh) erneut gesunken. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, lag mit 7,17 ct/kWh leicht unter dem Durchschnittswert der Vorrunde. Der niedrigste Gebotswert lag bei 6,26 ct/kWh.
Zukünftig Bürgerwindprojekte an Land?
Ab kommenden Jahr gelten neue Ausschreibungsrichtlinien auf Grundlage des neuen EEG. Für die dann geltenden Ausschreibungen für alle PV-Anlagen und Onshore-Wind-Anlagen ab 750 kW sowie Biomasse ab 150 kW war das bisherige PV-Freiflächenmodell mit leichten Abwandlungen das Vorbild.
In Zukunft wird jedoch die regionale Vermarktung des erzeugten Stroms möglich sein. Zudem gelten Sonderregelung für Bürgerwindprojekte, etwa, wenn mindestens zehn Bürger eines Landkreises gemeinsam mit der Gemeinde oder dem örtlichen Stadtwerk einen Windpark von bis zu sechs Windkraftanlagen errichten wollen.
Ob das ausreicht, die durch die Ausschreibungen komplett abgewürgte Bürgerenergiewende wieder in Gang zu bringen, bleibt abzuwarten.
Durch das neue EEG wird die Energie in Bürgerhand weiter behindert. Für letztere such Energieblogger-Kollege Kilian Rüfer hier Kooperationspartner.
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