Konventionelle Kraftwerke in Deutschland erzeugen selbst bei negativen Preisen an der Strombörse in erheblichem Ausmaß weiterhin Strom, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen.
Das sei auf Verdienstmöglichkeiten außerhalb des Strommarktes oder auf technische Restriktionen der Kraftwerke zurückzuführen. Der Einspeisevorrang zugunsten der Erneuerbaren Energien wird dadurch nicht berührt, geschweige denn verletzt, so die Regierung.
Die Antwort enthält zahlreiche statistische Angaben zur Abschaltung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms und solcher der Kraft-Wärme-Kopplung. So wurden 2015 in 8.981 Fällen Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms abgeregelt. Im vergangenen Jahr waren es 5.892 Fälle. Hier die komplette Übersicht für 2015 und 2016:
Auch das Redispatch, als das Eingreifen der Netzbetreiber und das eventuelle Hoch- oder Runterfahren konventioneller Stromerzeuger zur Netzstabilisierung, wurde beleuchtet. Dabei wird zwischen strom- (häufiger) und spannungsbedingten (seltener) Gründen unterschieden. Die Anzahl und die Gründe der im Jahr 2015 und bis zum dritten Quartal 2016 gemeldeten Redispatch-Maßnahmen sind, getrennt nach Regelzonen, in nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die Daten für das vierte Quartal 2016 liegen noch nicht vor. Allerdings deutet sich an, dass diese gegenüber 2015 rückläufig sind. Hier ebenfalls die Übersicht für 2015 und die ersten drei Quartale 2016:
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