Autogas soll nun noch bis 2022 steuerbegünstigt sein. Foto: Urbansky

Autogas bleibt bis 2022 steuerbegünstigt

von | 2. Juni 2017

Autogas (LPG) bleibt doch länger steu­er­be­günstigt. Der Finanz­aus­schuss änderte den von der Bundes­re­gierung einge­brachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Strom­steu­er­ge­setzes, der ein Auslaufen dieser Steu­er­be­güns­tigung für LPG-​Autogas zum Jahresende 2018 vorge­sehen hatte, in einigen Punkten.

Die von CDU/​CSU und SPD einge­brachten Ände­rungs­an­träge sehen vor, dass die Steu­er­be­güns­tigung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird. Aller­dings wird sie jährlich um 20 Prozent abge­schmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steu­ersatz von 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüs­siggas anzu­wenden. Für den Gesetz­entwurf in geän­derter Fassung stimmte neben den Koali­ti­ons­frak­tionen CDU/​CSU und SPD auch die Fraktion Die Linke, die sich zuvor mit einem Ände­rungs­antrag für die Verlän­gerung der Steu­er­be­güns­tigung von LPG-​Autogas stark gemacht hatte.

Hohe Steu­er­aus­fälle

Die Steu­er­aus­fälle durch die verlän­gerte Steu­er­ermä­ßigung für LPG werden im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert. 2020 werden 79,2 Millionen, 2021 etwa 52,8 Millionen und 2022 noch 26,6 Millionen erwartet. Bereits im Ursprungs­entwurf war vorge­sehen, die Steu­er­be­güns­tigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, aber bereits ab 2024 sukzessive abzu­senken. Diese Regelung wurde beibehalten.

Ein Sprecher der CDU/​CSU-​Fraktion erklärte, mit den Ände­rungen würden nationale Steu­er­be­güns­ti­gungen an das EU-​Beihilferecht angepasst. Er hob die Verstän­digung über die Verlän­gerung der Steu­er­ermä­ßigung für LPG-​Autogas hervor und verwies auch auf die per Ände­rungs­antrag einge­fügte Verlän­gerung der Begüns­tigung für Flüs­siggas für den öffent­lichen Perso­nen­nah­verkehr bis zum 31. Dezember 2022.

Keine Strei­chung der Diesel-Subvention

Die Links­fraktion begrüßte, dass die Koalition ihr Anliegen aufge­nommen habe, die Begüns­tigung von LPG-​Autogas zu verlängern. Sie hätte sich aber eine Gegen­fi­nan­zierung der Steu­er­aus­fälle durch eine entspre­chende Strei­chung von Subven­tionen für Diesel gewünscht. Für Bündnis 90/​Die Grünen geht der Gesetz­entwurf zwar in die richtige Richtung, aber er habe aus ökolo­gi­scher Sicht Mängel. Es sei notwendig, zu einer Besteuerung nach Ener­gie­gehalt und Ausstoß von Kohlen­dioxid zu kommen, forderte die Fraktion.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

2 Kommentare

  1. Stefan Schroeter

    Ist schon absehbar, wann dieses Gesetz im Bundestag beschlossen wird?

    • Frank Urbansky

      Ich denke, vor der Sommerpause

EnWiPo
EnWiPo
„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...

„Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Wir ziehen immer häufiger Abwärme oder Abwasser in Betracht“

Seit diesem Jahr gilt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Bis 2028 müssen alle Kommunen eine solche Planung vorlegen. Im Interview erklärt Jannik Hartfil, Fachgebietsleiter Kommunale Wärmeplanung bei dem Energienetzbetreiber EWE...