Befrug die KWK-Experten: der Ausschuss des Deutschen Bundestages für Wirtschaft und Energie. Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Reform der KWK-​Förderung findet mehr Zustimmung

von | 7. Juni 2017

Die von der Bundes­re­gierung ange­stoßene Neujus­tierung bei der Förderung von Anlagen der Kraft-​Wärme-​Kopplung (KWK) hat die generelle Zustimmung von Experten gefunden – bei aller­dings deut­licher Kritik an Teilen des beab­sich­tigten Maßnah­men­pakets. Dies zeigte die Anhörung von Sach­ver­stän­digen im Ausschuss für Wirt­schaft und Energie.

Kernpunkt ist die verpflich­tende Teilnahme an einer Ausschreibung für Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt, wenn Förder­gelder fließen sollen. Damit soll die gesetz­liche Fest­legung des Förder­um­fangs abgelöst werden. Einzel­heiten regelt die von der Bundes­re­gierung vorge­legte „Verordnung zu Ausschrei­bungen für KWK-​Anlagen und inno­vative KWK-​Systeme, zu den gemein­samen Ausschrei­bungen für Wind­ener­gie­an­lagen an Land und Solar­an­lagen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften”.

Zu hohe Sicherheitsleistungen

Der Deutsche Industrie- und Handels­kam­mertag (DIHK) hob auf die beab­sich­tigte Sicher­heits­leistung ab, mit der das Ausfall­risiko abgedeckt werden soll. Sie werde mit 100 Euro pro Kilowatt „deutlich zu hoch angesetzt”, zumal „man nicht weiß, ob man den Zuschlag bekommt”. Das Ausfall­risiko sei für solche Anlagen ohnehin „gering”.

Der Verband kommu­naler Unter­nehmen (VKU) begrüßte die vorge­se­henen Rege­lungen für Ausschrei­bungen „in großen Teilen”. Aller­dings sei „mit Blick auf den Klima­schutz und Ener­gie­system” nun mal „nicht nach­voll­ziehbar”, dass elek­trische Wärme­pumpen bevorzugt werden sollen. Sie entfal­teten ihr Klima­schutz­po­tenzial nur, wenn sie mit erneu­er­barem Strom gespeist würden. Doch der Bedarf an Wärme falle „meist nicht mit den Zeiten hoher erneu­er­barer Strom­erzeugung zusammen”.

Volleinspeisungs-​Pflicht abgelehnt

Der Bundes­verband Erneu­erbare Energien (BEE) machte geltend, KWK-​Anlagen könnten „nur dann eine Rolle im zukünf­tigen Ener­gie­ver­sor­gungs­system über­nehmen, wenn sie ihre Strom­erzeugung an die fluk­tu­ie­rende Strom­erzeugung aus Wind- und Sonnen­en­ergie anpassen”. Die Pflicht zur Voll­ein­speisung des erzeugten KWK-​Stroms lehnte er ab.


Die sozia­len Folgen des Kohle­aus­stiegs, in des­sen Zuge auch etli­che KWK-​Kraftwerke still­ge­legt wer­den, beschäf­tigt Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf sei­nem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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