Totgesagte leben länger. Und gerade das stimmt in einem Bereich, der mit irgendwie lebender Masse arbeitet – der Biogasbranche. Die barmte in der Vergangenheit, dass nur Wind und Photovoltaik in das Ausschreibungsmodell des Bundeswirtschaftsministeriums aufgenommen wurden und sie außen vor blieb.
Offensichtlich wurden die Stoßgebete nun erhört. Je 150 MW in den dürfen in den Jahren 2017 bis 2019 und je 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 geplant, ausgeschrieben und gebaut werden, insgesamt also 1.050 MW. Viel ist das nicht, insbesondere nach dem Einbruch im letzten Jahr, was den Zubau angeht.
Aber es bietet der Branche tatsächlich einen Strohalm, die wie keine andere der Erneuerbaren Energien umstritten ist. Als Beispiel kann die Tank-Teller-Diskussion gelten oder die angebliche „Vermaisung“ und Verrapsung“ der Felder.
Aber auch das ist eine Wahrheit: Bioenergie, egal ob als Gas oder Festbrennstoff, ist die einzig grundlastfähige Energie der Erneuerbaren und stellt bereits jetzt ein Drittel aller grün erzeugten Kilowattstunden in Deutschland her.
Noch ein weitere Aspekt für die die Biogaspropduzenten erfreuen. Kleinere Anlagen bis 150 kW Leistung sind künftig von dem Zubaukorridor ausgenommen und dürfen also frei gebaut werden. Zudem erhalten sie eine Vergütung. Die sich an das EEG 2014 anlehnt.
Insbesondere Bayern, wo jede dritte deutsche Biogasanlage läuft, hat sich für die Neuregelung stark gemacht und gemeinsam mit den Neuen Bundesländern, in denen die europaweit größten Biogasanlagen stehen, die Mini-Förderung durchgeboxt.
Nun muss das neue EEG 2016 noch im Bundeskabinett beschlossen werden, das soll am Mittwoch der Fall sein. Dann dürften vielen Bauern hörbar ein Stein vom Herzen fallen. Weniger erfreulich bleibt allerdings, dass auch hier der Eigenverbrauch vom selbst erzeugten Strom besteuert werden soll.
Der aktuelle Referentenentwurf des EEG 2016, um den so heftig gekämpft wird, findet sich hier bei Energieblogger-Kollegen Daniel Bannasch auf seinem Blog Metropolsolar.
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