Der Bundesrat hat die Bundesregierung um Prüfung gebeten, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von E‑Bikes auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden könne. Dafür wollen die Länder eine stärkere steuerliche Förderung als bisher.
So soll zum einen das Laden auch von E‑Bikes in Firmen steuerfrei bleiben, wenn diese einem Unternehmen gehören und dem Arbeitnehmer als Betriebsfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde. Dies will die Bundesregierung prüfen. Zudem will die Länderkammer auch das Laden bei Dritten für diese Art von Betriebs-E-Bikes steuerlich folgenlos lassen. Auch das wird von der Bundesregierung geprüft. Aber hier ist die Skepsis deutlich größer.
Die vorgeschlagene Ausweitung der Steuerbefreiung auf das Aufladen außerhalb des Betriebs des Arbeitgebers bei einem Dritten beinhaltet eine gewisse Missbrauchsgefahr. Begünstigt wäre dann zum Beispiel auch die Auszahlung von Bargeld vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Zweck des Aufladens bei einem Dritten in unbegrenzter Höhe. Das Aufladen im eigenen Betrieb erfolgt dagegen in der Regel ohne zweckgebundene Geldleistung.
so das Kabinett.
Der Bundesrat will zudem eine steuerliche Förderung der E‑Bikes analog den E‑Mobilen in der Wirtschaft.
So können etwa zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaft, die über das bestehende sogenannte Dienstwagenprivileg hinausgehen, den Anteil der betrieblich bzw. beruflich auf Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen. Angesichts der von der Bundesregierung gewährten Kaufanreize für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen käme möglicherweise auch eine direkte Förderung als Lösungsmöglichkeit in Betracht.
so die Länderkammer.
Doch auch hier ist die Regierung, wohl auch aufgrund der hohen Marktanteile von E‑Bikes a, gesamten Fahrradmarkt, skeptisch. Sie schreibt trotz zugesicherter Prüfung:
Die Bundesregierung erachtet eine darüber hinausgehende direkte Förderung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb derzeit für nicht erforderlich. Der Markt für diese Zweiräder hat sich bereits entwickelt und befindet sich derzeit in einer guten Verfassung.
Warum also sollte man einen gut wachsenden Markt steuerlich fördern. Allerdings: Falls es mal abwärts gehen sollte mit den E‑Bikes, ist eine Förderung à la E‑Autos nicht ausgeschlossen.
Über eine deutlich größere Art der E‑Mobilität schreibt Energieblogger-Kollege und Sonnenflüsterer Erhard Renz hier in seinem Blog.
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