Auch bei der 5. Ausschreibungsrunde für PV-Anlagen kam keine Genossenschaft oder ein anderer Akteur der Energiewende in Bürgerhand zum Zuge. Zwar war unter den 62 Bietern auch eine juristische Person dabei , die diesem Spektrum zuzurechnen ist. Einen Zuschlag bekam sie nicht.
Die Zuschläge gingen ausschließlich an GmbHs und AGs bzw. deren EU-Pendant SE. Damit verfestigt sich der Trend, dass das Ausschreibungsmodell für die bürgernahen Akteure nicht funktioniert. Zu groß die Risiken, zu immens die Vorleistungen und der bürokratische Aufwand, auch wenn dies im neuen EEG-Entwurf, der ab kommenden Jahr gilt, angeblich abgemildert werden soll.
Zu den Ergebnissen (hier bei der BNetzA en detail nachzulesen):
Insgesamt wurden 125 MW ausgeschrieben. Dafür wurden 62 Gebote mit einem Volumen von 311 MW abgegeben. Von den eingereichten Geboten mussten 9 Gebote mit einem Volumen von 46 MW ausgeschlossen werden. Die Gebotswerte reichten von 6,8 ct/kWh bis 10,98 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Gebotswert über alle Gebote der fünften Ausschreibungsrunde beträgt 7,84 ct/kWh. Das kleinste Gebot hatte einen Gebotsumfang von 250 kW, während die größten Gebote das maximal zulässige Gebotsvolumen von 10 MW voll ausschöpften.
Förderung von 7,23 Cent je kWh
Es wurden 25 Gebote mit einem Volumen von 130,285 MW bezuschlagt. Eine Übersicht aller Bieter findet sich hier. Die Förderhöhe liegt erneut deutlich unter dem zulässigen Höchstwert der Ausschreibung, der in dieser Runde erneut 11,09 ct/kWh betrug. Im mengengewichteten Durchschnitt beträgt der Zuschlagswert der Gebote 7,23 ct/kWh. Er liegt leicht unterhalb des in der vorangegangenen Ausschreibungsrunde erzielten durchschnittlichen Zuschlagswert von 7,41 ct/kWh.
Der Großteil wurde Geboten erteilt, die auf Konversionsflächen errichtet werden sollen. Auf diese Flächen entfallen 15 von 25 Zuschlägen mit einem Gebotsvolumen von insgesamt 75 MW. Knapp 48 MW entfallen auf Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen. In dieser Gebotsrunde wurde erstmals ein Gebot bezuschlagt, das sich auf eine Fläche bezieht, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen oder standen.
Im Dezember geht’s weiter
Der nächste Gebotstermin ist der 1. Dezember 2016. Dann werden 150 MW ausgeschrieben. Zur Preisbildung wird erneut das „Pay-as-bid“-Verfahren genutzt. Es werden erneut keine Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten eingereicht werden können, da bereits die für dieses Jahr maximal zu bezuschlagenden zehn Gebote für diesen Flächentypen ausgeschöpft sind.
Durch das neue EEG wird die Industrie weiter begünstigt und die Energie in Bürgerhand weiter behindert. Für letztere such Energieblogger-Kollege Kilian Rüfer hier Kooperationspartner.
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