Solarthermieanwendung in einer Hamburger Wohnsiedlung. Foto: Wagner Solar

Was bedeutet der Klima­schutzplan für den Wärmemarkt

von | 16. Dezember 2016

In der Unter­richtung der Bundes­re­gierung an der Bundestag zum heftig umstrit­tenen Klima­schutzplan wurden die Ziele und Maßnahmen fest­ge­zurrt, die den Weg in einen nahezu klima­neu­tralen Gebäu­de­be­stand im Jahr 2050 ebnen sollen. Zwänge wie bei unseren Nachbarn in der Schweiz oder in Dänemark soll es dabei kaum geben. Statt dessen wird auf einen „Instru­men­tenmix aus Forschung und Inno­vation, Infor­mieren und Beraten, Fördern und Fordern“ gesetzt. Ob das was bringt, bleibt zwei­felhaft. Ähnliches gab es bisher auch schon, verstärkt sogar in diesem Jahr mit MAP und APEE.

Wirt­schaft­lichkeit bleibt Kriterium

Eine der Kern­aus­sagen: „Die Wirt­schaft­lichkeit der Maßnahmen und die Bezahl­barkeit des Bauens- und Wohnens sind zu berück­sich­tigen.“ Damit ließ sich bisher schon viel vermeiden, wird aber, wenn man es positiv sehen will, tatsächlich dazu führen, soziale Härten zu vermeiden. Klar ist der Bundes­re­gierung aber auch, dass eine Abkehr von fossilen Heizungs­sys­temen unaus­weichlich ist. Dazu wird die Einführung einer Nutzungs­pflicht erneu­er­barer Energien geprüft und könnte eventuell beim Abgleich von EnEV und EEWärmeG im kommenden Jahr Realität werden. Jeden­falls war das eine der Aussagen der noch amtie­renden Koalition. Ein erstes Zeichen ist der Stopp der Austausch­för­derung fossiler Heizungen ab 2020.

Nun zum Fahrplan bis 2050 en Detail (Auszüge aus dem Original-Bericht):

  • Für Neubauten wird der ab 2021 geltende Nied­rigst­ener­gie­ge­bäu­de­standard schritt­weise weiter­ent­wi­ckelt, um mittel­fristig einen Neubau­standard zu erreichen, der nahezu klima­neutral ist. Bis 2030 soll der ener­ge­tische Standard schritt­weise auf einen Wert deutlich unterhalb des heute geför­derten „Effi­zi­enzhaus 55“-Standards fallen.
  • Eine Neuin­stal­lation von Heiz­sys­temen, die erneu­erbare Energien effizient nutzen, wird dann im Vergleich zu Heiz­sys­temen mit fossilen Brenn­stoffen deutlich attrak­tiver sein.
  • Zur Unter­stützung des Ziels sollen künftig auch geeignete Anreize zur Nutzung und Errichtung von Gebäuden geprüft werden, die mehr Energie erzeugen, als für den Betrieb erfor­derlich ist. Hierzu wurden mit dem Effi­zi­enzhaus Plus Standard, dem Sonnen­haus­konzept oder ersten Pilot­vor­haben zur Einspeisung solar­ther­misch erzeugter Energien in Wärme­netze tech­no­lo­gie­offene Ansätze entwickelt.
  • Die Bundes­re­gierung wird für den Gebäu­de­be­stand zeitnah auf der Basis des Ener­gie­ein­spar­rechts eine Syste­matik entwi­ckeln, die Gebäu­de­ei­gen­tümern eine ener­ge­tische Einordnung des jewei­ligen Gebäudes nach Klassen ermöglicht.
  • Indi­vi­duelle frei­willige Sanie­rungs­fahr­pläne, die bereits in der ESG verankert sind und zeitnah einge­führt werden, werden den Sanie­rungs­bedarf hin zu einem nahezu klima­neu­tralen Gebäude aufzeigen.
  • Gemeinsam mit den für den Vollzug des geltenden Rechts zustän­digen Ländern sollen Möglich­keiten zur weiteren Stärkung des Vollzugs geprüft werden.
  • Die Dekar­bo­ni­sierung im Gebäu­de­be­reich bedeutet auch die schritt­weise Umstellung auf erneu­erbare Energien zur Wärme‑, Kälte- und Stromversorgung.

Sektor­kopplung und Wärme­ver­sorgung im Quartier

Zukünftig wird auch die Vernetzung von Gebäuden mit dem Verkehrs- oder Indus­trie­sektor sowie der Ener­gie­wirt­schaft immer mehr an Bedeutung gewinnen.

  • Die Bundes­re­gierung wird zur Unter­stützung der notwen­digen Dekar­bo­ni­sierung der Ener­gie­ver­sorgung die Erfor­schung, Entwicklung und Markt­ein­führung von kosten­güns­tigen und inno­va­tiven Tech­no­logien voran­treiben, die eine System­um­stellung hin zur emis­si­ons­armen Wärme­be­reit­stellung ermöglichen.
  • Hierzu gehören beispiels­weise Nieder­tem­pe­ra­tur­systeme, die mit erneu­er­baren Ener­gie­quellen kombi­niert werden, system­dienliche Spei­cher­kon­zepte oder Verfahren zur Produktion, Verteilung und Nutzung nach­hal­tiger Brenn­stoffe auf der Grundlage von Power-​to-​Gas oder Power-​to-​Liquid Technologien.
  • Um die verstärkte Inte­gration erneu­er­barer Energien im Gebäu­de­be­reich anzu­reizen, gilt es bestehende Hemmnisse, z. B. für Wohnungs- und Immo­bi­li­en­un­ter­nehmen, Wohnungs­bau­ge­nos­sen­schaften oder Gebäu­de­ei­gen­tümer zu besei­tigen. Das wird die Bundes­re­gierung auch weiterhin im Blick haben.
  • Zudem sollen Muster­quar­tiere gestärkt und evaluiert werden, in denen neue Formen der Vernetzung und Sektor­kopplung erprobt werden, wie z. B. die intel­li­genter Steuerung der Haustechnik.

Über das wach­sende Angebot an Heizstrom für Wärme­pumpen, die ein ideales Beispiel für die Sektor­kopplung ist, infor­miert Energieblogger-​Kollege Björn Katz hier auf sei­nem Blog Strom­aus­kunft.

Frank Urbansky

Freier Jour­na­list und Fach­au­tor, unter anderem für die Fach­ma­ga­zine und Portale Brenn­stoff­spie­gel, Uniti; DW Die Woh­nungs­wirt­schaft und Immo­bi­li­en­wirt­schaft; Haufe-Lexware; Energie&Management; IVV, Huss Medien; Motor­tech­ni­sche Zeit­schrift und Sprin­ger­Pro­fes­sio­nal; Sprin­ger Fachverlag; SHK Profi und tab, Bau­ver­lag; stadt+werk, k21

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