In der Unterrichtung der Bundesregierung an der Bundestag zum heftig umstrittenen Klimaschutzplan wurden die Ziele und Maßnahmen festgezurrt, die den Weg in einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 ebnen sollen. Zwänge wie bei unseren Nachbarn in der Schweiz oder in Dänemark soll es dabei kaum geben. Statt dessen wird auf einen „Instrumentenmix aus Forschung und Innovation, Informieren und Beraten, Fördern und Fordern“ gesetzt. Ob das was bringt, bleibt zweifelhaft. Ähnliches gab es bisher auch schon, verstärkt sogar in diesem Jahr mit MAP und APEE.
Wirtschaftlichkeit bleibt Kriterium
Eine der Kernaussagen: „Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und die Bezahlbarkeit des Bauens- und Wohnens sind zu berücksichtigen.“ Damit ließ sich bisher schon viel vermeiden, wird aber, wenn man es positiv sehen will, tatsächlich dazu führen, soziale Härten zu vermeiden. Klar ist der Bundesregierung aber auch, dass eine Abkehr von fossilen Heizungssystemen unausweichlich ist. Dazu wird die Einführung einer Nutzungspflicht erneuerbarer Energien geprüft und könnte eventuell beim Abgleich von EnEV und EEWärmeG im kommenden Jahr Realität werden. Jedenfalls war das eine der Aussagen der noch amtierenden Koalition. Ein erstes Zeichen ist der Stopp der Austauschförderung fossiler Heizungen ab 2020.
Nun zum Fahrplan bis 2050 en Detail (Auszüge aus dem Original-Bericht):
- Für Neubauten wird der ab 2021 geltende Niedrigstenergiegebäudestandard schrittweise weiterentwickelt, um mittelfristig einen Neubaustandard zu erreichen, der nahezu klimaneutral ist. Bis 2030 soll der energetische Standard schrittweise auf einen Wert deutlich unterhalb des heute geförderten „Effizienzhaus 55“-Standards fallen.
- Eine Neuinstallation von Heizsystemen, die erneuerbare Energien effizient nutzen, wird dann im Vergleich zu Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen deutlich attraktiver sein.
- Zur Unterstützung des Ziels sollen künftig auch geeignete Anreize zur Nutzung und Errichtung von Gebäuden geprüft werden, die mehr Energie erzeugen, als für den Betrieb erforderlich ist. Hierzu wurden mit dem Effizienzhaus Plus Standard, dem Sonnenhauskonzept oder ersten Pilotvorhaben zur Einspeisung solarthermisch erzeugter Energien in Wärmenetze technologieoffene Ansätze entwickelt.
- Die Bundesregierung wird für den Gebäudebestand zeitnah auf der Basis des Energieeinsparrechts eine Systematik entwickeln, die Gebäudeeigentümern eine energetische Einordnung des jeweiligen Gebäudes nach Klassen ermöglicht.
- Individuelle freiwillige Sanierungsfahrpläne, die bereits in der ESG verankert sind und zeitnah eingeführt werden, werden den Sanierungsbedarf hin zu einem nahezu klimaneutralen Gebäude aufzeigen.
- Gemeinsam mit den für den Vollzug des geltenden Rechts zuständigen Ländern sollen Möglichkeiten zur weiteren Stärkung des Vollzugs geprüft werden.
- Die Dekarbonisierung im Gebäudebereich bedeutet auch die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien zur Wärme‑, Kälte- und Stromversorgung.
Sektorkopplung und Wärmeversorgung im Quartier
Zukünftig wird auch die Vernetzung von Gebäuden mit dem Verkehrs- oder Industriesektor sowie der Energiewirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen.
- Die Bundesregierung wird zur Unterstützung der notwendigen Dekarbonisierung der Energieversorgung die Erforschung, Entwicklung und Markteinführung von kostengünstigen und innovativen Technologien vorantreiben, die eine Systemumstellung hin zur emissionsarmen Wärmebereitstellung ermöglichen.
- Hierzu gehören beispielsweise Niedertemperatursysteme, die mit erneuerbaren Energiequellen kombiniert werden, systemdienliche Speicherkonzepte oder Verfahren zur Produktion, Verteilung und Nutzung nachhaltiger Brennstoffe auf der Grundlage von Power-to-Gas oder Power-to-Liquid Technologien.
- Um die verstärkte Integration erneuerbarer Energien im Gebäudebereich anzureizen, gilt es bestehende Hemmnisse, z. B. für Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften oder Gebäudeeigentümer zu beseitigen. Das wird die Bundesregierung auch weiterhin im Blick haben.
- Zudem sollen Musterquartiere gestärkt und evaluiert werden, in denen neue Formen der Vernetzung und Sektorkopplung erprobt werden, wie z. B. die intelligenter Steuerung der Haustechnik.
Über das wachsende Angebot an Heizstrom für Wärmepumpen, die ein ideales Beispiel für die Sektorkopplung ist, informiert Energieblogger-Kollege Björn Katz hier auf seinem Blog Stromauskunft.
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